Nach Beendigung der ersten Ausbildungsphase (Fahrschule) und das Bestehen der Führerprüfung wird der Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenker/innen fortgesetzt. Dies geschieht im Rahmen von zwei Weiterbildungstagen von je 8 Stunden. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der zweite Kurstag nach dem ersten, spätestens drei Jahre nach der Führerprüfung.
Erster Kurstag
Der erste Kurstag soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Drei Fahrerlebnisse stehen im Mittelpunkt: der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, das Bremsen auf trockener und nasser Fahrbahn sowie die Geschwindigkeit in Kurven. Auf unterhaltsame Art werden in praktischen Übungen auf abgesperrten Pisten wichtige Erfahrungen übermittelt und analysiert.
Zweiter Kurstag
Der zweit Kurstag soll das Bewusstsein der Kursteilnehmer für die eigenen Fähigkeiten schärfen, ihren Verkehrssinn optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter entwickeln. Ein halber Tag wird der sogenannten Feedbackfahrt im reellen Strassenverkehr gewidmet. Mehrere Neulenker unterziehen sich gemeinsam mit einem Moderator der gegenseitgen kritischen Beobachtung. Der andere halbe Tag gilt dem umweltschonenden und treibstoffsparenden Fahren.
Harte Konsequenzen für Säumige
Junglenker/innen, welche die obligatorische Weiterbildung der zweiten Phase nicht rechtzeitig absolvieren und mit einem abgelaufenen provisorischen Führerschein von der Polizei erwischt werden, haben mit drastischen Konsequenzen zu rechnen.
Die Bestimmungen sind klar: Die Weiterbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis mehr.
Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und die ganze erste Ausbildungsphase absolvieren (Theorieprüfung, VKU und praktische Prüfung)!
Wer die Weiterbildung nicht absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.
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